• Rechtsgebiet:
  • Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht

Wohnungseigentumsrecht

27.02.2017

Ihr zuständiger Rechtsanwalt

Peter Löffler
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwälte Ebner-Köppl, Löffler und Kollegen
Telefon + 49 (0)7 11 6 07 73 36
E-Mail loeffler(at)elolaw.de

von Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Peter Löffler

 

Im WEG-Recht (Wohnungseigentumsrecht) beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich z.B. bei der Erhebung von Beschlussanfechtungsklagen und bei sonstigen Rechtsstreitigkeiten (beispielsweise Verwalterabberufung, Durchsetzung oder Abwehr von individuellen Ansprüchen, Bestellung eines Notverwalters usw.).

Sollten Sie sich entscheiden, Wohnungseigentum zu erwerben, prüfen wir für Sie im Vorfeld die Beschlusssammlung der betroffenen WEG und weisen Sie auf eventuelle Fallstricke und deren Auswirkungen auf Sie hin. Wir überprüfen ferner den Kaufvertrag sowie die Teilungserklärung der WEG.

Den Bauherren oder Eigentümer beraten und unterstützen wir bei der Begründung des Wohnungseigentums und den Modalitäten gegenüber dem Notar und Grundbuchamt.

Wir sind sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für Sie tätig und machen Ihre Ansprüche beispielsweise gegenüber dem WEG-Verwalter, anderen Miteigentümern oder Dritten geltend. Hausgeldabrechnungen überprüfen wir auf Wunsch für Sie.

Ferner nehmen wir für Sie oder zusammen mit Ihnen an Eigentümerversammlungen teil, um Ihre Rechte optimal durchsetzen zu können.

Zudem vertreten wir Hausverwalter bei Beschlussanfechtungsklagen bzw. deren Abwehr, der Geltendmachung von Hausgeldaußenständen oder sonstigen Rechtsstreitigkeiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Ansprüche der WEG als Verband wegen Baumängeln machen wir für diese gegenüber dem Bauträger geltend, ebenso Schadensersatzansprüche. Durch Fachanwälte im Bereich des Bau- und Architektenrechtes sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes sind wir personell so ausgestattet, um Ihre Rechte optimal durchzusetzen. Im Falle der Beiladung des Hausverwalters vertreten wir Sie.

Falls Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche (beispielsweise Ansprüche auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen) gegen den früheren Hausverwalter bestehen sollten, werden diese von uns außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht.

Hausverwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften beraten wir in allen rechtlichen Fragestellungen rund um das WEG-Recht (beispielsweise Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum, Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung, Reichweite des Sondernutzungsrechts, Fragen zum Zustandekommen von Beschlüssen, Fragen zur Teilungserklärung, Fragen zur Jahresabrechnung und zum Wirtschaftsplan, Fragen zum Hausgeld, der Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage, Wirkung und Reichweite der Entlastung, bauliche Veränderungen usw.).